Es hat bekanntlich Jahre gedauert, bis die umfangreiche Neuregelung der Pilotenlizenzen in Deutschland Gesetzeskraft erhielt. Darüber im Detail zu informieren, sehe ich nicht als unsere Aufgabe. Im “Aerokurier” wurde u. a. mittels eines eingeklebtes Heftes umfassend informiert und der Deutsche Aeroclub gab ein größeres Sonderheft heraus, welches man sich abfordern oder auf der Webseite ansehen und herunter laden kann. Siehe hierzu www.daec.de
Wer es ganz genau wissen und sich die Zeit nehmen will, liest direkt den Gesetzestext, denn er ist in jedem Fall verbindlich Dort steht wirklich ALLES drin – man muss sich nur durch den trockenen Text hindurch arbeiten.
Hier haben Sie die passende PDF-Datei zum download:
Für uns selbst bzw. für unsere Kunden ist vor allem eine Änderung interessant, die die Startart “Eigenstart” für Segelflugpiloten betrifft. Diese mussten in der Vergangenheit immer den alten PPL-B, also den Motorseglerschein haben, um z. Bsp. eine DG-400 oder DG-808C fliegen zu dürfen.
Ab 1.5.2003 genügt nun zur gültigen Segelfluglizenz eine Ergänzung um die Startart “Eigenstart”. Man erhält die Startberechtigung durch eine Einweisung von einem Fluglehrer in die Besonderheiten eines Klapptriebwerk-Motorseglers sowie 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts. Die Starts mit Fluglehrer können auch im Reisemotorsegler absolviert werden. Details finden Sie in § 40 des Gesetzes.
Da eine extra Prüfung nicht notwendig ist, kann man nun also an einem Nachmittag seine Startberechtigung für Klapptriebwerkler erlangen!
Neu sind auch Anforderungen an die Umschulung auf aerodynamisch gesteuerte Ultraleicht-Flugzeuge.
Für PPL-B Inhaber bzw. Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung Reisemotorsegler gilt jetzt, dass für die UL-Fliegerei eine einfache Einweisung durch einen berechtigten Fluglehrer ausreicht. Also weder gemeinsame Starts noch eine Prüfung! (§ 42 Abs. 4 Nr. 2)
So kann man wenigstens legal zu einem UL-Schein kommen, ohne die Gewichtslimite bei doppelsitzigem Flug überschreiten zu müssen.
Mit Einführung der neuen Lizenzen im Mai 2003 gibt es eine Reihe von Download-Möglichkeiten – insbesondere ein kleines Büchlein, welches der Aerokurier heraus gegeben hat mit allen wichtigen Bestimmungen: