Betreuungsvertrag

Alle nicht von der DG Aviation GmbH gebauten aber betreuten Flugzeuge benötigen einen Betreuungsvertrag.  Serviceleistungen unseres Unternehmens für die unten aufgeführten Flugzeuge sind nur dann abrufbar, wenn ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde.
Bitte fordern Sie den Betreuungsvertrag unter info@dg-aviation.de an. Wir stehen Ihnen für weitere Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie den folgenden Menüpunkten:

Welche Flugzeuge sind betroffen?

Die folgenden Flugzeugtypen fallen unter den Betreuungsvertrag:

 

Typ DG-100 DG-200 DG-300 DG-400 DG-500 DG-600 DG-800 DG-1000
s/n alle alle alle** alle alle** alle 1 – 84
Typ LS1 LS3 LS4 LS6 LS7 LS8 LS9 LS10
s/n alle alle alle alle alle bis 8497 alle

**Ausnahmen – Flugzeuge, die von DG Flugzeugbau verkauft wurden:

DG-300 W-Nr: 469,470,472,473,476,477,478-482,484-486,492,497

DG-500 W-Nr: 161,162,165-176,178-193,196-204,206,209,211,213-221,223,225,228-230,232,234-247

Untergruppen eines Flugzeugtyps sind jeweils eingeschlossen. „LS1“ heißt eben LS1-a bis f und

„DG-100“ umfasst auch DG-101, DG-100 Club etc.

Leistungen des Betreuungsvertrags

Für den Betreuungsvertrag stehen zwei Verschiedene Optionen zur Auswahl. Der “Basic”-Vertrag und der “Voll”-Vetrag. Eine Übersicht über die einzelnen Leistungen finden Sie in der folgenden Tabelle:

Leistung “Basic”-Vetrag “Voll”-Vertrag
Gesicherte Musterbetreuung und Erhalt der Lufttüchtigkeit X X
Generelle technische Unterstützung X X
Gesicherte Ersatzteilversorgung solange technisch möglich X X
Kostenlose Unterlagen für Technische Mitteilungen und LTAs X X
Kostenlose, notwendige Baupläne und Zeichnungen X X
Deckblatt für das Wartungshandbuch X X
Kostenlose elektronische Handbücher X
50% Rabatt auf Prüfprogramme zur erhöhung der Betriebszeit X
10% Preisnachlass auf Arbeitsleistungen die im Rahmen von Wartungsarbeiten bei Aviation in Auftrag gegeben werden X X
Preisnachlass für Halter mit mehreren Flugzeugen, ab dem 2. Flugzeug X

 

Wenn Sie einen “Voll”-Vertrag abgeschlossen haben und fortan nur noch einen Basic-Vertrag haben möchten, teilen Sie uns das bitte bis Ende des Kalenderjahres formlos mit. Der reduzierte Vertrag gilt dann ab Beginn des Folgejahres.

Kunden, die ein neues Flugzeug bei uns bestellen, bekommen als zusätzlichen „After-Sales-Service“ auch die Betreuung ihrer im Besitz befindlichen alten DG- und LS-Flugzeuge kostenfrei!

Kosten

 Voll-Vertrag

Die Gebühr für den Vollvertrag gilt für jedes laufende Kalenderjahr – unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses. Alle Preise in Klammern verstehen sich jeweils einschl. 19% Umsatzsteuer,  soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Für Neuabschlüsse kostet das erste Jahr einmalig 490,00 € netto (583,10 €) in jedem Folgejahr 245,00 € netto (291,55 €) – jeweils pro Flugzeug.

Bei nachweislichem Kauf eines gebrauchten Flugzeuges und dem Abschluss eines Betreuungsvertrags noch im selben Jahr, gilt der reduzierte Betrag von 245,00 € netto.

  • Für Halter mit mehreren Flugzeugen kostet das zweite und jedes folgende Flugzeug pauschal 345,00 € netto (410,55 €) und in jedem Folgejahr 150,00 € netto (178,50 €) – jeweils pro Flugzeug.

 

Basic-Vertrag

Die Gebühr für den Basicvertrag gilt für jedes laufende Kalenderjahr – unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses. Alle Preise in Klammern verstehen sich jeweils einschl. 19% Umsatzsteuer,  soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Für Neuabschlüsse beträgt der Preis der Basic-Version einmalig 490,00 € netto (darin enthalten sind die Handbücher) und in jedem Folgejahr 180,00 € netto – jeweils pro Flugzeug.
  • Bei Verträgen, die als Basic Vertrag vom Vorbesitzer für 180,00 € netto fortgeführt werden, sind keine Handbücher enthalten.

Bei nachweislichen Kauf eines gebrauchten Flugzeugs und dem Abschluss eines Betreuungsvertrags noch im selben Jahr gilt der reduzierte Betrag von 180,00 € netto (214,20 €) pro Kalenderjahr und Flugzeug. Neue Handbücher sind darin nicht enthalten.

FAQ zum Betreuungsvertrag

Was muss ich tun um einen Betreuungsvertrag abzuschließen?

Sie sollten sich den Vertragstext herunter laden und am besten mit einem Textprogramm ausfüllen. Wenn Sie ihn handschriftlich ausfüllen, bitte ganz sorgfältig die Mail-Adresse eingeben!

Unterschreiben Sie den Vertrag und übermitteln Sie ihn uns.

Wie geht es dann weiter?

Sie erhalten per Email eine Bestätigung und das neue Wartungshandbuch mit dem individuellen Deckblatt.

Ich fliege ein von Ihnen gebautes Flugzeug, das ich aber gebraucht gekauft habe. Muss ich einen Betreuungsvertrag abschließen?

Nein. Für alle Flugzeuge, die DG Flugzeugbau nach 1996 gebaut hat, gilt ein lebenslanger After-Sales-Service. Diesen haben Sie beim Kauf Ihres Gebrauchtflugzeugs sozusagen mit erworben. Das gilt natürlich auch für Kunden, die ein von DG Flugzeugbau gebautes Flugzeug besitzen und verkaufen wollen. Deren Käufer braucht also auch keinen Betreuungsvertrag.

Wir sind ein Verein und betreiben mehrere der betroffenen Flugzeuge. Braucht jedes einzelne einen Vertrag oder zahlen wir nur einmal die Summe?

Jedes einzelne Flugzeug benötigt einen eigenen Betreuungsvertrag. Aber ab dem zweiten Flugzeug zahlt ein Eigentümer mit mehreren Flugzeugen weniger!

Was passiert mit meinem Betreuungsvertrag, wenn ich mein Flugzeug verkaufe?

Dann endet der Vertrag mit Ihnen zum Jahresende, sofern sie uns einen Nachweis über den Verkauf übermitteln.

Sie schreiben etwas von einem Preisnachlass bei Wartungsarbeiten/Servicearbeiten. Wie ist das gemeint?

Wenn Sie uns eines der betroffenen Flugzeuge zur Jahresnachprüfung, Reparatur oder sonstigem Umbau bringen, erhalten Sie auf die Arbeitskosten einen Preisnachlass, der bis zur Höhe des Betreuungsvertrages des Jahres gehen kann. Bitte fragen Sie unsere Service-Abteilung.

Was ist eigentlich die Musterbetreuung?

Wenn jemand ein Flugzeug konstruiert, baut, verkauft und eine Serie auflegen will, muss er es „zulassen“. Mit der Zulassung bekommt er ein Kennblatt und dort ist er als Musterbetreuer eingetragen. Wenn ein Musterbetreuer ausfällt (Insolvenz, Aufgabe der Arbeit, etc.) sind nicht gleich alle Flugzeuge gegroundet. Es fliegen viele ohne Betreuung, aber das sind immer nur welche aus Kleinserien. Wenn nämlich mal ein Unfall passiert, der auf einer Konstruktionsschwäche beruht, muss eine Technische Mitteilung erstellt werden, und wenn es dann keinen Musterbetreuer gibt – ja, dann stehen alle Flieger still.

Die EASA hat in ihrem umfangreichen Regelwerk sehr genau die Pflichten eines Musterbetreuers definiert. Man kann sie nachlesen auf der EASA Homepage. Es ist die EU-VO 1702, Teil 21. Der Umfang der Musterbetreuung ist also durch eine Art „hoheitlichen Akt“ festgelegt.

Zu den Pflichten des Musterbetreuers gehört es in aller erster Linie, „dass er da ist“. Er ist der Ansprechpartner für alle Fragen der Sicherheit des Musters. Er ist für die Baureihe verantwortlich, nicht für das einzelne Flugzeug. Dafür gibt es die Instandhaltungsbetriebe.

EASA legt ferner fest, welche Anforderungen ein Musterbetreuer erfüllen muss. Er muss mindestens drei unabhängige Ingenieure haben. Er muss sich zertifizieren lassen mit regelmäßig wiederkehrenden Audits (und Gebühren). Er muss ein Qualitätsmanagement vorweisen

Für Piloten ist der Musterbetreuer der natürliche Ansprechpartner für alle technischen Fragen.

Und der Musterbetreuer ist der Ansprechpartner der Instandhaltungsbetriebe weltweit, die bei schwierigen Reparaturen umfangreiche Hilfestellung einfordern mit speziellen Reparaturanweisungen, Zeichnungen, Belegeplänen etc.

Schließlich ist der Musterbetreuer für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Konstruktion verantwortlich. D. h., dass bei einem Unfall mit Bauteilversagen eine weltweite Meldepflicht an die zuständige Behörde, die EASA besteht und dass dann der Musterbetreuer die Aufforderung bekommt, Stellung zu nehmen, ob es sich um einen Bedienungs- oder Konstruktionsfehler handelte. Im letzteren Fall muss eine Lösung erarbeitet werden, die für alle übrigen Flugzeuge dieser Baureihe einen vergleichbaren Unfall ausschließt. Und daraus entsteht dann eine Technische Mittelung und eine AD (Lufttüchtigkeitsanweisung).

Und der Musterbetreuer ist verantwortlich für Erstellung, Pflege und Verteilung der Handbücher. Die Erstellung macht er als Teil der Erstzulassung, aber die laufende Pflege ist ebenfalls dringend notwendig, denn es gibt immer wieder neue Erkenntnisse, die für einen sicheren Flugbetrieb an die Piloten weiter gegeben werden müssen.

Wie Sie den Ausführungen entnehmen können, sind die Aufgaben für die Musterbetreuung sehr umfangreich und damit auch kostenintensiv!