Erstattung der deutschen Umsatzsteuer bei Reparaturen für unsere Schweizer Kunden

Bei Kunden aus der Schweiz und anderen Drittländern in Europa gibt es die Möglichkeit die deutsche Umsatzsteuer zu erstatten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn folgende Punkte eingehalten werden:

  1. Das Segelflugzeug muss zugelassen sein
  2. Es darf sich bei der Reparatur nicht um einen Totalschaden handeln
  3. Das Flugzeug darf maximal 6 Monate in Deutschland stationiert sein
  4. Wir stellen Ihnen nach erfolgter Reparatur eine von Ihnen zu bezahlende Rechnung mit derzeit 19% Mehrwertsteuer aus
  5. Bei der Ausfuhr müssen Sie sich an der Grenzzollbehörde eine Bestätigung / Stempel auf diese Rechnung geben lassen, die den Ausgang / die Ausfuhr des Flugzeuges bestätigt
  6. Sie müssen die Schweizer Umsatzsteuer nachweislich – Zahlbeleg – leisten.
  7. Zum Zeitpunkt der Lieferung/Reparaturleistung müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, als Nachweis gilt die Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  8. Zur Erstattung der deutschen Umsatzsteuer benötigen wir die schriftlichen Nachweise der Punkte 5- 7.

 

Wenn wir die Nachweise von Ihnen erhalten haben, erstellen wir eine Gutschrift in Höhe der geleisteten Mehrwertsteuer und stellen Ihnen eine neue Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.

Die von Ihnen vorweg bezahlte Mehrwertsteuer i.H.v. 19% erhalten Sie dann umgehend von uns erstattet.

Wichtig: Bei diesem Verfahren müssen Sie Ihr Flugzeug bei der Einfuhr und Ausfuhr nicht mehr dem Zoll vorführen, sie sparen sich daher Zeit und Geld (Zollgebühren)! Sie müssen sich lediglich an der Grenze die Ausfuhr und die Bezahlung der Schweizer Umsatzsteuer bestätigen lassen.